Aufenthaltsgenehmigung

Viele unserer ausländischen Mandanten, die eine langfristige Tätigkeit in Deutschland planen, stellen uns die Frage zu Möglichkeiten der Erlangung eines Aufenthaltstitels in der Bundesrepublik Deutschland.

Ebenfalls viele Selbständige aus Russland und der Ukraine denken darüber nach Ihre Unternehmen nach Deutschland zu verlegen oder zumindest ein zweites Standbein in Deutschland aufzubauen. In den letzten 7 Jahren hat sich dieser Trend verstärkt und wir konnten im Rahmen unserer Tätigkeit großes Know-How in diesem Bereich erlangen.

Unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt ausländische Unternehmer bei allen Schritten zur Erlangung des Aufenthaltstitels in Deutschland.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen sind für die örtlichen Ausländerämter die Nachvollziehbarkeit des Konzeptes sowie ein mögliches wirtschaftliches und regionales Interesse von Bedeutung. Dies muß aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich sein. Das wichtigste Dokument bei der Prüfung der Unterlagen ist dabei der Business Plan, der die Geschäftstätigkeit und den Investor beschreibt und Kennzahlen für die Entwicklung in den nächsten drei Jahren liefert.

Unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt unsere Mandanten bei der Erstellung eines professionellen Business Planes unter der Berücksichtigung aller ausländerrechtlichen Vorgaben.

Seit dem Jahr 2012 wurden die Anforderungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an Unternehmensgründer deutlich abgesenkt. Die Begriffe des „übergeordneten“ und „besonderen“ Interesses wurden aus dem Gesetzestext gestrichen. Auch die Regelerteilungsvoraussetzung der Investitionssumme von 250.000 Euro und der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen sind entfallen.